Einreisebestimmungen für Jordanien

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Autonomiegebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein Der Kinderausweis sowie der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils wird für die Einreise anerkannt. Es wird empfohlen den Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen zu lassen und den Kinderausweis nur bei Enreise in Begleitung mindestens eines sorgeberchtigten Elternteils zu verwenden.

Alleinreisende Minderjährige sollten zur Sicherheit eine Reiseerlaubnis der Eltern mit sich führen. Diese Bescheinigung entfällt, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil mitreist und der Minderjährige im Paß dieses Elternteils eingetragen ist.

Es besteht eine Registrierungspflicht nach der Einreise. Binnen 2 Wochen muß eine Polizeistation aufgesucht werden. Dort wird das Visum kostenlos bis zu drei Monaten verlängert.

Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung an den Grenzen zu den arabischen Nachbarländern Jordaniens, auch mit gültigen Visa.
 

Impfungen

Keine Impfvorschriften bei direkter Einreise aus Europa

  Empfehlung:
Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A

Prophylaxe:
Vermeidung durch hygienisches Essen und Trinken.

Bitte beachten Sie die Essensregel "Peel it, boil it or forget it!".

Botschaft:


Deutsche Botschaft Amman
Benghasi Street 25, Jabal Amman
Telefon: 00962-6-5930351, 5930367, 5931379
Fax: 00962-6-5929413
http://www.amman.diplo.de

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