Einreisebestimmungen für Marokko

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 3 Monate visumsfrei nach Marokko einreisen. Grundsätzlich benötigen deutsche Staatsangehörige zur Einreise in Marokko einen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist. Ausnahmen gelten für Pauschaltouristen, die im Rahmen einer Gruppenreise einreisen. Je nach Absprache mit dem Reiseinstitut reicht hier der Personalausweis. Der Reisende sollte sich vor Antritt der Reise jedoch beim Veranstalter informieren.

Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Ab dem 3. Lebenjahr muss ein Lichtbild angebracht sein. Der Eintrag des Kindes in einen Reisepass der Eltern ist gleichfalls ausreichend. Auch hier muss ab dem 3. Lebensjahr ein Lichtbild angebracht werden.

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Wird die 3-Monatsfrist überschritten, muss mit der Vorführung vor dem Staatsanwalt und einer anschließenden Abschiebung gerechnet werden.

Bei Einreise mit Auto, muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, anderfalls drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Eine entsprechende Versicherung empfiehlt sich.

 

Impfungen

Keine Impfvorschriften im internationalen Reiseverkehr

Empfehlung:
Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B.

Prophylaxe:
Vermeidung durch hygienisches Essen und Trinken.

Bitte beachten Sie die Essensregel "Peel it, boil it or forget it!".

Botschaft:


Deutsche Botschaft Rabat
7, Zankat Madnine
B.P. 235 10000 Rabat
Telefon: 037-70 96 62 /-85/-97 -- 037-20 54 54 -- 037-20 55 46 (Vorwahl für Marokko: 00212)
Telefax: 037-706851
Notfall: 061 14 70 59
http://www.rabat.diplo.de

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