Einreisebestimmungen für Indien

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Für Reisen nach Indien ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass bzw. ein mit Lichtbild versehener Kinderausweis und ein Visum erforderlich, welches von den Vertretungen Indiens (Botschaften und Konsulate) ausgestellt wird. Die Einreise von Kindern bis zu 16 Jahren, die im Pass der Eltern eingetragen sind, ist möglich, sofern dies im Visum vermerkt ist. Für nichtdeutsche Staatsangehörige ist die Einreise mit einem Reisedokument möglich, sofern sie ein gültiges Visum besitzen. Die Einreise mit einem Personalausweis oder Pass ohne Visum ist nicht möglich. Das Visum kann nicht an der Grenze oder am Flughafen beantragt werden. Das Antragsformular ist gegen Rückporto bei den Vertretungen Indiens erhältlich. Touristenvisa werden mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die Einreise muß innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen und berechtigt zu einem Aufenthalt in Indien für die Restlaufzeit des Visums.

Eine Verlängerung des Visums ist grundsätzlich möglich und ist vor Ort beim Foreigner's Regional Registration Office (FRRO) zu beantragen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten besteht eine Registrierungspflicht bei District Foreigner's Registration Office bzw. beim Foreigner's Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muß. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.

Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
 

Impfungen

Keine Impfvorschriften bei direkter Einreise aus Europa

Empfehlung:
Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B.
Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging , Rucksacktourist u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis (A und C) und Japanische Encephalitis sehr sinnvoll sein.

Prophylaxe:
Vermeidung durch hygienisches Essen und Trinken.
Malariarisiko ist in den Bundesstaaten im Nordosten hoch, mittleres Risiko im ganzen Land nördlich der Linie Chennai/Goa, geringes Risiko im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teile von Uttar Pradesh, die Andamanen und Nikobaren, Höhenlagen oberhalb 2000 m sind malariafrei.
Bitte beachten Sie die Essensregel "Peel it, boil it or forget it!".

Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind sinnvoll

Botschaft:

Embassy of the Federal Republic of Germany
No. 6/50G, Shanti Path, Chanakyapuri, New Delhi 110021.
Tel: (0091-11) 44199 199
Fax: (0091-11) 2687 31 17
(Emergency Service)
Tel: 98100-04950
http://www.new-delhi.diplo.de

 

Consulate Generals:

Chennai
Consulate General of the Federal Republic of Germany,
Chennai 600 008
Tel.: (0091-44) 2821 0810, 2821 0824, 2821 0830
Fax: (0091-44) 2827 35 42
Fax-Visa Section: (0091-44) 2822 4106

Kolkata
Consulate General of the Federal Republic of Germany
1 Hastings Park Road, Alipore, Kolkata - 700 027
Kolkata 700 027, India.
Tel:(0091-33) 2479 11 41 or 2479 11 42,
Fax: (0091-33) 2479 30 28

Mumbai
Consulate-General of the Federal Republic of Germany
"Hoechst House", 10th Floor, Nariman Point, 193 Backbay Reclamation, Mumbai 400 021, India.
Tel: (0091-22) 2283 24 22, 2283 15 17, 2283 26 61
FAX: (0091-22) 22 02 54 93

Goa
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany
c/o Cosme Matias Menezes Ltd., Rua de Ourem, Panjim-Goa 403 001, Goa.
Tel: (0091-832) 223 55 26 or 222 32 61 or 222 32 63 or 222 32 64
FAX: (0091-832) 222 34 41

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