Einreisebestimmungen für Thailand

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenem Reisepass möglich, oder wenn die Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind. Im letzteren Fall ist darauf zu achten, daß auch das Kind im Visum eingetragen wird.

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen. Näheres dazu kann auch der Website www.imm.police.go.th entnommen werden.

Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestellten Visums. Näheres hierzu kann per Internet unter www.imm.police.go.th abgerufen werden.

Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert. Näheres dazu kann der Website www.imm.police.go.th entnommen werden.

Falls keine Ausreise vor Ablauf des Visums erfolgt (sog. "overstay"), entstehen Strafgebühren von ca. 200 Baht am Tag. Außerdem erfolgt die zwangsweise Abschiebung ins Heimatland. Sofern diese nicht finanziert werden kann, werden pro Tag im Gefängnis 70 Baht auf die Strafe angerechnet

Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.

Impfungen

Keine Impfvorschriften im internationalen Reiseverkehr

Empfehlung:

Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) und / oder längerem Aufenthalt kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sehr sinnvoll sein.

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind sinnvoll

Botschaft:

Embassy of the Federal Republic of Germany Bangkok
9 South Sathorn Road
Bangkok 10120
Tel.: (0066-2) 287 9000
Fax: (0066-2) 287 1776
http://www.bangkok.diplo.de

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